Wenn Kinder heutzutage vor Gericht eine Aussage machen sollen, ist diese
Situation für sie oft mit Stress und Unbehagen verbunden. Daher hat der
Europarat nun Richtlinien für eine kinderfreundliche Justiz
veröffentlicht, die Kindern zum einen den Zugang zu Rechtssprechung
vereinfachen, zum anderen ihnen eine bessere Behandlung garantieren
soll. Dies wird dadurch gewährleistet, dass auf die besonderen
Bedürfnisse von Kindern eingegangen wird. Hierzu haben sich über 3700
Kinder aus 25 Ländern mit Beiträgen zum Dokument des Europarates
beteiligt und ihre Meinungen einfließen lassen. Die wichtigsten Aspekte
der Richtlinien für kinderfreundliche Justiz werden im Folgenden
dargelegt.
Grundlegendes
Zu aller erst ist wichtig, dass „Kind" jede Person unter 18 Jahren
meint, so die Definition des Europarates. Es wird also auf eine
Differenzierung von Kindern und Jugendlichen verzichtet, so dass die
Handhabung vereinheitlicht und damit auch vereinfacht wird.
Unter „kinderfreundlichen Justiz" versteht der Europarat das
Respektieren und das effektive Umsetzten aller Rechte von Kindern vor
dem Hintergrund folgender Prinzipien: Partizipation, Würde, Handeln im
besten Interesse des Kindes, Schutz vor Diskriminierung und die
Anwendung der Gesetzesregeln. Dabei ist stets auf die Reife des Kindes,
das Vermögen die Vorgänge zu verstehen und auf die Umstände des
jeweiligen Falls zu achten. Im besonderen soll darauf Wert gelegt
werden, dass die Justiz sorgfältig und schnell arbeitet, leicht
zugänglich ist und an die Bedürfnisse und Rechte der Kinder angepasst
ist, darunter das Recht auf einen gebührenden Prozess und das Recht die
Prozeduren zu verstehen und daran teilzuhaben.
Prinzipien einer kinderfreundlichen Justiz
Partizipation meint, dass Kinder über ihre Rechte informiert werden und
dass sie bei Prozessen, die sie betreffen, hinzugezogen und angehört
werden. Außerdem sollen sie als voller Träger von Rechten behandelt
werden, was auch heißt, dass Kinder dazu berechtigt sind diese Rechte
auszuüben. Dadurch sollen die Bildung von eigenen Meinungen und
Ansichten gefördert werden.
Unter Handeln im besten Interesse des Kindes versteht der Europarat das
Respektieren aller Rechte der Kinder, wie Freiheit und
Gleichberechtigung, aber auch den Ansichten und Meinungen der Kinder
gebührend Gewicht zu geben. Ebenso wird auf psychisches und psychisches
Wohlbefinden geachtet und auf soziale und ökonomische Interessen des
Kindes eingegangen.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar." Dies soll im besonderen für
Kinder gelten, indem man sie mit Sorgfalt, Sensibilität, Fairness und
Respekt behandelt und ein spezielles Augenmerk auf ihre persönliche
Situation, ihr Wohlbefinden und besonderen Bedürfnisse legt. Wichtig ist
dabei auch, dass Kinder nicht unterworfen, gefoltert, bestraft oder in
anderer Weise erniedrigt werden.
Das vierte Prinzip schützt Kinder vor Diskriminierung, das heißt, dass
alle Rechte für alle Kinder gesichert sind, egal welches Geschlecht,
welche Religion, Hautfarbe, politische Einstellung oder ethnischen
Hintergrund sie haben. Wodurch auch immer Kinder diskriminiert werden
könnten, sie sind davor zu bewahren. Auch soll verletzbareren Kindern,
wie Migrantenkindern, Asylsuchenden Kindern, körperlich- oder geistig
eingeschränkten Kindern und obdachlosen Kindern, spezieller Schutz
gewährt werden.
Die Regeln des Gesetzes sollen für Kinder ebenso gelten wie für
Erwachsene als letztes Prinzip meint, dass alle Bestandteile eines
gebührenden Prozesses für Kinder in gleichem Maße wie für Erwachsene
gewährleistet werden und nicht in abgeschwächter Form. Darunter fallen
die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit, die
Annahme von Unschuldigkeit, das Recht auf ein faires Verfahren, auf
einen Anwalt, auf Berufung und Revision, sowie das Recht vor Gericht zu
gehen.
Konkrete Richtlinien und Verfahrensregeln
Neben diesen grundlegenden Prinzipien hat der Europarat auch Richtlinen
festgelegt, die kinderfreundliche Justiz vor, während und nach
rechtlichen Verfahren regeln.
So ist es wichtig, dass Kinder über alle Einzelheiten, all ihre Rechte
und alles, was den Fall betrifft gebührend informiert und kompetent
beraten werden. Dabei soll gewährleistet sein, dass private und
persönliche Daten des Kindes so geschützt werden, wie des das nationale
Gesetz vorsieht. Also müssen alle Fachleute, die mit Kindern arbeiten,
die strengen Regeln der Vertraulichkeit befolgen, außer das Kind würde
dadurch einen Schaden davon tragen. Generell sollen Kinder in allen
juristischen Angelegenheiten vor jeglichen Schaden geschützt werden,
unter anderem dadurch, dass Fachleute in regelmäßigen Abständen geprüft
werden um ihre Eignung zu garantieren. Hierzu müssen interdisziplinäre
Trainings absolviert werden, bei dem sie in Bezug auf einen angemessenen
Umgang mit Kindern aller Alters- und Entwicklungsstufe sowie mit
verletzlicheren Kindern geschult werden. Unter diese Weiterbildungen
fallen Kommunikationstrainings ebenso wie der Erwerb pädagogischer,
psychologischer, emotionaler und sozialer Handlungskompetenzen bei der
Arbeit mit Kindern aus unterschiedlichsten Lagen. Dabei sollen in
regelmäßigen Abständen die Arbeitsmethoden der Fachleute und aller
beteiligten Organisationen und Institutionen überprüft und evaluiert
werden, sodass kinderfreundliche Justiz immer auf dem bestmöglichen
Stand ist.
Dieses Konzept soll dabei helfen Kinder in immer zunehmendem Maße in
juristische Verfahren zu integrieren. Die Leitlinien des Europarates
sind als praktischer Wegweiser zu sehen, um international anerkannte und
verbindliche Normen umzusetzen.
Links
Die Pressemitteilung des Europarats mit weiterführenden Links zu den Details der Richtlinien finden sie hier
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