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Interkulturelles Integrationskonzept der Landeshauptstadt München Drucken E-Mail
Geschrieben von: Uschi Sorg   
Samstag, den 23. Mai 2009 um 04:57 Uhr
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klein_frauengesprch.jpgDie Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München beschloss am 20. Februar 2008 einstimmig das Interkulturelle Integrationskonzept der Landeshauptstadt München. Dieser Verabschiedung ging ein langer Diskussionsprozess voraus. Die im Sozialreferat angesiedelte Stelle für interkulturelle Arbeit, die stadtweit für die Querschnittsaufgabe „interkulturelle Öffnung“ zuständig ist, war federführend und hat – gemeinsam mit allen Referaten – die jetzige Form des Integrationskonzepts in einem intensiven Diskussionsprozess erstellt. Der Entwurf wurde auf mehr als 50 Veranstaltungen mit vielen gesellschaftlichen Gruppen – z.B. Wohlfahrtsverbänden, dem Ausländerbeirat, Migrant/innen-Organisationen, Gewerkschaften – diskutiert.

Integrationspolitik mit Tradition

Dem Interkulturellen Integrationskonzept geht eine sehr lange Tradition der Münchner Integrationspolitik und der interkulturellen Öffnung der Verwaltung voraus. Als erste deutsche Kommune hat München 1972 mit der von der Stadtentwicklungsbehörde veranlassten Ausländerstudie „Kommunalpolitische Aspekte des wachsenden ausländischen Bevölkerungsanteils in München“ eine gründliche Analyse der Folgen der zunehmenden Ausländer/innenbeschäftigung vorgenommen und entsprechende Konsequenzen und Maßnahmen zur Integration vorgeschlagen. In Folge dieser Studie wurde schon 1974 eine gewählte Interessensvertretung der ausländischen Arbeitnehmer/innen, der Münchner Ausländerbeirat, eingerichtet.

Seither hat sich viel bewegt. Leider reicht der Platz an dieser Stelle nicht aus, um die Aktivitäten der Referate angemessen darzustellen. Die  folgenden Beispiele  stehen exemplarisch  für die vielen qualifizierten interkulturellen Öffnungsprozesse dieser Stadt:

klein_gaudi_jungs.jpgDas Sozialreferat mit dem Stadtjugendamt als Vorreiter begann vor fünfzehn Jahren, den Ansatz der interkulturellen Orientierung und Öffnung zu etablieren. Dadurch gelang schon sehr früh der Paradigmenwechsel von der Ausländersozialarbeit zur interkulturellen Orientierung und Öffnung. Hierzu gehört nicht nur eine verbesserte interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter/innen, sondern auch eine  strukturelle Weiterentwicklung der Organisation. Integration wird als ein wechselseitiger Prozess verstanden, der Anstrengungen sowohl von der einheimischen als auch der zugewanderten Bevölkerung verlangt. Die interkulturelle Orientierung und Öffnung betrifft alle Arbeitsbereiche im Sozialreferat, von den Kinderkrippen bis zur Altenhilfe. Als eines von vielen Umsetzungsbeispielen seien hier die interkulturellen Fortbildungen erwähnt, die derzeit in den Sozialbürgerhäusern stattfinden. Bis 2011 nehmen alle ca. 1850 Beschäftigten an diesen Fortbildungen teil.

Auch die Münchner Ausländerbehörde arbeitet schon seit Langem am Prozess der interkulturellen Öffnung. Auf der Grundlage der Studie  „Befragung der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Ausländerbehörde München“  führte sie seit 1999 Verbesserungen zur Beratung und Information ihrer „Kund/innen“ ein. Dazu gehören u.a. die Einrichtung von Servicepoints in den Wartebereichen als Informationstheke und Anlaufstelle für einfache Sachbearbeitungen, die Einrichtung einer Telefonauskunftszentrale, fremdsprachige Formulare, (fremdsprachige) Informations- und Merkblätter zu wichtigen ausländerrechtlichen Themen, ein laufend gepflegtes Internetangebot mit aktuellen Informationen, ein E-Mail-Auskunftsbüro, das eine Rückmeldung an die oder den Anfragenden innerhalb eines Tages garantiert, Dolmetscher/innen  vor Ort, die über 20 Sprachen abdecken, sowie ein Einarbeitungskonzeptmnnergesprche.jpg für neue Mitarbeiter/innen mit Fortbildungen zur „Interkulturellen Kompetenz“. Für die Migrationserstberatung durch freie Träger wurde in der Ausländerbehörde ein eigenes Büro eingerichtet; das verkürzt die Wege für Ausländer/innen, die Rat und Hilfe suchen.

Schon seit Jahren wirbt die Stadt München mit dem Motto „Die Welt lernt bei der Stadt“ dafür, den Anteil von Auszubildenden mit Migrationshintergrund  zu  erhöhen. Dieses Ziel wurde durch die Veränderung des Bewerber/innen-Auswahlprozesses im Personal- und Organisationsreferat erreicht. Neu ist, dass soziale Kompetenzen - u.a. die interkulturelle Kompetenz - und  Fremdsprachenkenntnisse im Vergleich zum früheren Auswahlprozess, bei dem allein die Schulnoten ausschlaggebend waren, stärker gewichtet werden. Dies führte im Ausbildungsberuf  „Verwaltungsfachangestellte“ zu einer Erhöhung des Anteils der Auszubildenden mit Migrationshintergrund von 21 auf 40 Prozent. Für dieses vorbildliche Engagement erhielt die Stadt München 2007 den 1. Preis in dem von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und  Integration  ausgelobten Wettbewerb „Kulturelle Vielfalt in der Ausbildung” in der Kategorie „Öffentlicher Dienst“. Im Dezember 2008 wurde der Preis ein weiteres Mal ausgeschrieben, diesmal zum Thema „Kulturelle Vielfalt am Arbeitsplatz“. München hat sich erneut beworben und gewann den 2. Preis in der Kategorie „Öffentlicher Dienst“.

Das Schul- und Kultusreferat erstellte 2006 den ersten Münchner Bildungsbericht. Wie der Deutsche Städtetag hervorhebt, war es der erste kommunale Bildungsbericht in Deutschland. Der Bericht orientiert sich am Bundesbildungsbericht, der vom Konsortium Bildungsberichterstattung der Kultusministerkonferenz herausgegeben wurde. Damit sind die enthaltenen Daten vergleichbar mit Bundesdaten. Bildungspolitik stellt eines der wichtigsten integrationspolitischen Handlungsfelder dar. Der Bildungsbericht liefert eine  systematische Grundlage  für eine wirkungsorientierte Bildungssteuerung. Vision aber auch konkrete Zielsetzung ist es, „auf der Basis der Bildungsberichterstattung eine  zielgerichtete (Um-)Verteilung der eingesetzten sachlichen und personellen Ressourcen im Sinne einer wirkungsorientierten Bildungssteuerung zu erreichen.“

Im Referat für Arbeit und Wirtschaft wird das Projekt MOVA plus umgesetzt. Ziele des Projektes sind u.a. die Stärkung des Münchner Ausbildungsstandortes durch die Gewinnung von zusätzlichen Ausbildungsstellen bei Münchner Unternehmen ausländischer Herkunft.

Die Fachstelle Migration und Gesundheit des Referates für Gesundheit und Umwelt hat gemeinsam mit dem Arbeitskreis Migration und Gesundheit viele wichtige Anstöße zur Weiterentwicklung der interkulturellen Öffnung des Gesundheits- und psychosozialen Versorgungsbereichs angestoßen.

Im Münchner Kulturreferat wird das Leitprojekt „Crossing Munich. Orte, Bilder und Debatten der Migration“ umgesetzt. In diesem Zusammenhang  finden Ausstellungen und eine Vortragsreihe statt. Bürger/innen-Projekte und Initiativen von Migrant/innen sind wesentlicher Bestandteil von „Crossing Munich“.

Was hat sich durch das Interkulturelle Integrationskonzept verändert?

Das Konzept  fand  bei der  öffentlichen Diskussion große Zustimmung. Interessant ist, dass bereits der Diskussionsprozess ein zentraler erster Schritt zur Umsetzung des Konzeptes war, stellte sie doch in weiten Bereichen eine hohe Identifikation mit dem Konzept her. Für die Kommune ist es eine Selbstverpflichtung, es bietet einen verbindlichen Rahmen mit einer gemeinsamen Zielrichtung der Integrationspolitik.  Es definiert den Integrationsbegriff, formuliert die Vision und beschreibt die Grundsätze der Integrationspolitik in München. Der Stadtrat beauftragte die Stadtverwaltung mit der Umsetzung des Interkulturellen Integrationskonzeptes. Dieser Auftrag muss von den Fachreferaten in Zusammenarbeit mit der Stelle für interkulturelle Arbeit für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich präzisiert werden. Die aktive Integrationspolitik erhält dadurch einen weiteren Schub.

Wie erfolgt die Umsetzung?

Es gibt drei Gremien, die die Umsetzung des Integrationskonzeptes begleiten: Der Ausländerbeirat, das Arbeitsgremium interkulturelle  Integration, das mit Vertreter/innen aus den städtischen Referaten besetzt ist, und die Stadtratskommission zur Integration, die mit Stadträt/innen sowie zivilgesellschaftlichen Vertreter/innen, u.a. auch einem Vertreter des Kreisjugendring München-Stadt, besetzt ist.

Auch Leitprojekte sind Teil der Umsetzung des Integrationskonzepts. Sie zeigen exemplarisch, wie die im Konzept formulierten Grundsätze und die Vision praktisch umgesetzt werden. Sie bündeln die finanziellen, räumlichen und personellen Ressourcen der Landeshauptstadt auf strategisch bedeutsamen Handlungsfeldern. Diese sind:

1. Interkulturelle Öffnung

2. Förderung gesellschaftlicher Teilhabe

3. Bildung

4. Ausbildung und Arbeitsmarkt

5. Sprachförderung

6. Abbau von Diskriminierung

kinderwagen.jpgMit dem Thema „Abbau von Diskriminierung“ geht das Münchner Integrationskonzept über die Handlungsfelder der Bundes- und  Landesebene  sowie der kommunalen Spitzenverbände im Nationalen Integrationsplan hinaus. München hat seit 2003 eine Antidiskriminierungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund (AMIGRA). Im Januar 2006 wurde - noch bevor das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im August 2006 in Kraft trat  - zwischen dem Personal- und Organisationsreferat und dem Gesamtpersonalrat  eine Vereinbarung für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt (Antidiskriminierungsvereinbarung) unterzeichnet.

Um über die Leitprojekte hinaus in allen Arbeitsbereichen der Stadtverwaltung das Interkulturelle Integrationskonzept umzusetzen, führt die Stelle für interkulturelle Arbeit mit den Fachreferaten auf der obersten Leitungsebene Strategieworkshops durch. Ziel ist, einen "Fahrplan" mit konkreten Schritten für die Umsetzung des Integrationskonzeptes im jeweiligen Referat zu erarbeiten.

Zunächst erfolgt in diesen Workshops eine Bestandsaufnahme über bereits laufende integrationspolitische Maßnahmen. Dann werden Arbeitsbereiche bestimmt, in denen in den nächsten Jahren vorrangig Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung erarbeitet und umgesetzt werden. Abschließend werden aussagekräftige Indikatoren für die im Integrationskonzept beschlossenen Handlungsfelder benannt.

Wichtige Indikatoren sind beispielsweise der Anteil der Nachwuchskräfte mit Migrationshintergrund, der Anteil der interkulturell geschulten Mitarbeiter/innen, die in Anspruch genommenen Kinderkrippen- und Kindertagesplätze von Mädchen und Jungen mit Migrationshintergrund.

Die Stelle für interkulturelle Arbeit wird gemeinsam mit den Fachreferaten alle drei Jahre einen Integrationsbericht erstellen, in dem die Fortschritte festgehalten werden. Der erste Bericht wird 2010 erscheinen.

Den vollständigen Text des Integrationskonzepts finden Sie unter: www.muenchen.de/interkult

Die gedruckte Version des Konzepts können Sie bestellen bei:  interkulturellearbeit.soz@muenchen.de                               

Uschi Sorg und Franziska Szoldatits, Sozialreferat, Stelle für interkulturelle Arbeit
Der Artikel erschien erstmalig in K 3. Das Magazin des Kreisjugendrings München-Stadt. 12. Jahrgang - No. 1 - Februar 09, S. 9 - 10.

Fotos: Wolfgang Kurreck

 

 
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